

§ 8 Mehrheitsverhältnisse
Für die rechtsgültigen
Wahlen und Abstimmungen gelten die folgenden Mehrheiten:
1. Wahlen Vorstand
75 % Wahlleiter
einfache Mehrheit Schriftführer
einfache Mehrheit Kassenprüfer
einfache Mehrheit
2. Abstimmungen Entlastung
75 % Satzungsänderungen
75 % Bei allen Wahlen und Abstimmungen, die nicht gesondert aufgeführt
sind, genügt eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein
Antrag als abgelehnt.
§ 9 Protokoll
Über jede Sitzung und Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben. Es muss auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt werden. Die Geschäftsordnung für Sitzungen und Versammlungen ist Bestandteil der Satzung.