Angelfreunde Huckarde - Rahm 1986 e.V.

 

Satzung der Angelfreunde Huckarde Rahm 1986 e.V.

§ 8 Mehrheitsverhältnisse

Für die rechtsgültigen Wahlen und Abstimmungen gelten die folgenden Mehrheiten:
1. Wahlen Vorstand
75 % Wahlleiter
einfache Mehrheit Schriftführer
einfache Mehrheit Kassenprüfer
einfache Mehrheit

2. Abstimmungen Entlastung
75 % Satzungsänderungen
75 % Bei allen Wahlen und Abstimmungen, die nicht gesondert aufgeführt sind, genügt eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 9 Protokoll

Über jede Sitzung und Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben. Es muss auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt werden. Die Geschäftsordnung für Sitzungen und Versammlungen ist Bestandteil der Satzung.

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