Angelfreunde Huckarde - Rahm 1986 e.V.

 

Satzung der Angelfreunde Huckarde Rahm 1986 e.V.

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen „Angelfreunde Huckarde Rahm 1986 e.V.“ Er hat seinen Sitz in Dortmund und ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Dortmund eingetragen.

§ 2 Zweck

Der Verein bezweckt die Ausübung und die Förderung der waidge - rechten Angelei und die damit verbundene Pflege und Erhaltung von Landschaft und Natur nach den gesetzlichen Vorschriften. Er betreibt ausserdem eine aktive Jugendarbeit. Parteipolitische und konfessionelle Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keiner Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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