

§ 10 Kassenprüfung
Die Kassenprüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Der Kassenprüfer ist auf der Jahreshauptversammlung zu wählen, Wiederwahl ist möglich. Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, die Kasse des Vereins nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen. Er hat den Kassenprüfungsbericht auf der Jahreshauptversammlung den Mitgliedern bekanntzugeben und nach dessen Annahme durch die Mitglieder den Antrag auf Entlastung des Vorstandes zu stellen.
§ 11 Übergeordnete Verbände
Der Verein schliesst
sich folgenden Verbänden an und erkennt deren Satzungen einschränkungslos
an:
1. VERBAND DEUTSCHER SPORTFISCHER E V (VDSF)
2. LANDESSPORTBUND NORDRHEIN - WESTFALEN (LSB)
3. STADTSPORTBUND DORTMUND (SSB)
§ 12 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der stimmberechtigten Mitglieder. Das Vermögen ist zu steuergünstigen Zwecken zu verwenden. Beschlüsse hierüber bedürfen der Genehmigung des Finanzamtes.