

§ 8 Vorstand:
Der Verein wird vom Vorstand geleitet.
Dieser setzt sich
wie folgt zusammen:
1.0 Geschäftsführender Vorstand
1.1 Vorsitzender
1.2 Stellvertretender Vorsitzender
1.3 Geschäftsführer
2.0 Gesamtvorstand
2.1 Geschäftsführender Vorstand
2.2 Pressewart
2.3 Jugendwart
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich
und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder werden auf der Mitgliederversammlung
für 2 Jahre gewählt, und zwar in folgender Reihenfolge:Im Kalenderjahr
mit gerader Endzahl der Vorsitzende, der Geschäftsführer und
der Jugendwart, im Kalenderjahr mit ungerader Endzahl der stellvertretende
Vorsitzende und der Pressewart. Wiederwahl ist möglich.
§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Vereins für sich in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch nicht gegen die Interessen des Vereins verstossen.
Sie sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten, die Vereinsaufgaben nach besten Kräften zu fördern und die festgesetzten Beiträge pünktlich zu bezahlen.
Jedes aktive Mitglied zwischen 18 Jahren und 55 Jahren ist verpflichtet, pro Jahr Pflichtstunden zu absolvieren. Pro nicht geleistete Pflichtstunde wird ein Strafgeld erhoben. Die Anzahl der Pflichtstunden und die Höhe des Strafgeldes werden vom Vorstand festgesetzt und auf der Jahreshauptversammlung bekanntgegeben.
In besonderen Fällen (schwere Krankheit, ungünstige Arbeitszeit) können dem Mitglied die Pflichtstunden erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.
Jedes pflichtstundenpflichtige Mitglied erhält einen Terminplan, auf dem der Terminwunsch eingetragen werden kann. Diese Terminpläne sind bis zur festgesetzten Frist an den Verein zurückzusenden. Der Vorstand versucht, den Wünschen der Mitglieder zu entsprechen, kann aber in Härtefällen auch Terminänderungen vornehmen. Jedem Mitglied ist eine Terminbestätigung rechtzeitig zuzusenden.